eigene „geschichte“
Publiziert im Beobachter 23/05 (mit Ergänzung 11/07)
«Ausgegrenzt und hintergangen» / Der amputierte Vater (Text: Edith Lier)
es ist, als würde sich seine eigene Geschichte wiederholen: «Auch mir wurde der Vater entzogen», sagt Christian M.* «Ich weiss, was es heisst, wenn Eltern ihre Kinder für eigene Interessen missbrauchen.»Auf verlorenem Posten kämpfte der 49-jährige Vater bei Behörden und vor Gerichten dafür, mit seinem heute dreijährigen Sohn eine elterliche Beziehung aufzubauen. Der Spiessrutenlauf durch die Behörden machte den unbescholtenen Vater zusehends depressiv, er verlor den Job als Architekt und zu guter Letzt jeglichen Glauben in den Rechtsstaat: «Als Bürger bin ich emigriert, als Vater fühle ich mich amputiert.» – Blosser «Samenspender»
eine Geschichte begann mit einer kurzen Verbindung zu einer Freundin, von der er sich wieder trennte. Daraufhin lernte Christian M. seine jetzige Lebenspartnerin kennen, mit der er inzwischen drei Jahre zusammenwohnt und ein gemeinsames, elf Monate altes Kind hat. Als ihm die Exfreundin eröffnete, sie sei schwanger, war er nicht bereit, zu ihr zurückzukehren. Er anerkannte jedoch das Kind und freute sich auf seine Rolle als Vater.Nach der Geburt des Sohnes im Herbst 2002 schlug er der Mutter das gemeinsame Sorgerecht und eine Konvention zur Besuchs- und Alimentenregelung vor. Mit Unterstützung der Behörden lehnte die Kindsmutter beide Vorschläge ohne Begründung ab. «Erstmals fühlte ich mich ausgegrenzt und hintergangen», sagt der Vater.In den ersten acht Monaten durfte Christian M. seinen Sohn regelmässig unter Aufsicht der Mutter besuchen; seinen Wunsch, das Kind einmal wenigstens für eine Stunde allein betreuen zu dürfen, lehnte diese aber kategorisch ab. Den Behörden gegenüber äusserte sie die Befürchtung, er könnte das Kind entführen oder töten. Am ersten Geburtstag sah M. seinen Sohn zum letzten Mal; die Mutter zeigte sich nicht bereit, ihm das Kind allein zu überlassen. Auch bei den Behörden blitzte der Vater mit sämtlichen Gesuchen und Rekursen ab.Ohne weitere Anhörung bekam der Vater schliesslich von der Gemeinde Seftigen BE, dem Wohnort der Mutter, die schriftliche Verfügung zugestellt, er könne das Kind einmal im Monat bei vierwöchiger Voranmeldung in einer Kinderkrippe im 30 Kilometer entfernten Bern besuchen. In einem letzten Versuch appellierte er an die Vernunft der Mutter. Vergeblich: Sie habe nun einen «Ersatzpapi» gefunden.Der Vater ist am Ende seiner Kräfte: «Als Samenspender und Zahlvater stehe ich vor einem Scherbenhaufen.» Zum Schutz seiner neuen Familie habe er diesen zermürbenden Kampf aufgeben und das demütigende Besuchsrecht verwerfen müssen. Voller Zuversicht blickten die werdenden Eltern in die Zukunft, aber selbst bei ihrem eigenen Kind zeichneten sich Widerstände seitens der Behörden ab. Schon vor der Geburt beantragten sie bei ihrer Wohngemeinde Thierachern BE die gemeinsame elterliche Sorge.
Der lange Arm der Ex:
Die Vormundschaftskommission lehnte das Ansinnen «des nicht mehr jungen Vaters» ab und gab zu bedenken, «die Kooperationsfähigkeit der Eltern» werde sich «aufgrund der kurzen Bekanntschaftszeit» erst noch zeigen müssen. Auch das Appellationsgericht wollte nicht Hand bieten, zumal «eine Indexierung des Unterhaltsbeitrags» fehle. Für weitere juristische Schritte haben Christian M. und seine Partnerin kein Geld.Zu guter Letzt traf es die junge Familie mitten ins Herz. Auf Umwegen erfuhren die Eltern, dass die Wohngemeinde der früheren Freundin bei der Vormundschaftsbehörde Thierachern eine Gefährdungsmeldung eingereicht hatte. Als Grund nannte sie die «von Herrn M. geschilderte persönliche wirtschaftliche Situation, aber auch die mit ihm gemachten schwierigen Erfahrungen».
Nachtrag 30.11.07 (ph)
Auf Grund seiner Publikationen des Vaters im Web erlässt im Sommer 07 die Behörde in Seftigen eine erneute Gefährdungsmeldung an den Regierungsstatthalter von Thun, mit dem Auftrag abzuklären ob ein fürsorgerischer Freiheitsentzug (des Vaters) durchgeführt werden könne, auf Grund der Annahme es handle sich um einen potentiellen Gewalttäter. (Die Abklärungen endeten selbstverständlich ohne diesbezügliche „positives“Ergebnis)
Auf Ersuchen des Vaters, wurde in der Folge vom RSH Thun genehmigt, dass die Erziehungsberatung (Wohnsitz Vater) abklären dürfe, ob freie Besuchsmöglichkeiten für seinen Sohn eingeleitet werden könnten.
Aus reinem Zufall ereignete sich im Herbst 07, nach 4 ½ Jahren Absenz des Kindes und während laufender Verhandlungen mit der EB Thun, eine Zufallsbegegnung zwischen Vater und Mutter, resp. Vater und Kind, in deren Folge der Vater die Gelegenheit erhielt (durch die Mutter) das Kind während 4 mal 4-6 Stunden unter ihrer Aufsicht (!) zu sehen.
Diese schönen und herzlichen Begegnungen wurden darauf wieder auf Empfehlung der Erziehungsberatung durch die Mutter abgebrochen, weil sie sich belastet fühle. Auf die Frage, ob sie jemals freien Kontakt ihres Sohnes mit dem Vater zulassen könne, will die Mutter zu diesem Zeitpunkt keine Auskunft geben. Sie bestreitet gar, dass diese Begegnungen während derer sich der Sohn dem Vater emotional und physisch annäherte von Bedeutung seien, da das Kind sich bei allen (Fremden?) so verhalte.
Ob es letztendlich zu regulären angemessenen freien Kontakten zwischen Vater und Sohn kommen wird (der Sohn will diese!) soll am Stichtag, dem 12.12.07 entschieden werden, liegt aber vollends im Ermessen der Kindsmutter, da die Behörden in Seftigen Bezug nehmen auf die nach wie vor gültige Verfügung, wonach der Vater das Kind einmal im Monat in einem Kinderheim und unter Aufsicht sehen dürfe.
Epilog:
am 13.12.07 erhält der Vater die Emailnachricht der Erziehungsberatung Thun mit folgendem Wortlaut.
>>> Sehr geehrter …
Die Kindsmutter hat mir im Gespräch vom 12.12.07 mitgeteilt, dass sie an der Besuchsrechtsverfügung der Gemeinde Seftigen festhält. Somit wird es eine monatliche, begleitete Kontaktmöglichkeit von Ihnen zu Joel geben.
Seinerzeit wurde von der Vormundschaftsbehörde ein Kinderheim in Bern dafür vorgesehen. Ich biete Ihnen und Frau Brunner an die begleiteten Termine bei mir abzuhalten. Dies ist in einem Zeitrahmen von 1-2 Stunden möglich.
Ich habe mit Frau Brunner provisorisch einen ersten Termin am Freitag, 11.1.08 vereinbart.
Freundliche Grüsse
Florian Huggler lic.phil. Kinder-und Jugendpsychologe, Psychologe FSP“ <<<
Als gewesener Vater sage ich dazu: Dem ist nichts weiter zuzufügen! Ich fühle mich meiner Verantwortung entbunden und breche an diesem Punkt alle meine Bemühungen für einen freien und ungehinderten Beziehungsaufbau zu meinem Sohn ab.
Hier geht es offensichtlich um andere Dinge, als um das „Kindeswohl“ – Dinge, die ich nicht gutheisse, nicht verstehe und denen ich mich nicht unterwerfen kann. Gegen dieses System und diese Mutter ist mit lauteren Mitteln nicht anzukommen.
Die Zeit wird es richten! Gerne hätte ich mich von meinem Sohn verabschiedet und ihm erklärt weshalb er mich nicht sehen dürfe. Die Wahrheit wird er später einmal erfahren, insofern er daran interessiert sein wird.
Per 28.02.08 erhält der Vater per Gerichtsbeschluss den Bescheid, dass gegen ihn Strafantrag gem. Art. 217 StGB (Verbrechen gegen die Famlie) durch die Gemeinde Seftigen eingereicht worden ist.
Das Verfahren ist hängig. Der Vater wird mit Gefängnis bedroht.