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väter wehren sich gegen behörden — und mütterwillkür — und für eine gleichberechtigte kinderbeziehung

Archiv für die Kategorie ‘umfragen’

Dumme Frage… gute Antwort …

Geschrieben von vaeterschweiz - 2. August 2010

Bekanntlich ist ja für Männer die letzte aller Schulen der Wehrdienst (oder – das Gefängnis!)
Keine Armee der Welt liebt ihr Land so sehr wie die australische… und ihr gehört auch Generalmajor Peter Cosgrove an.

Unlängst sollte eine Schulklasse seiner Kaserne einen einwöchigen Besuch abstatten. Hierzu wurde er u.a. auch von Radio ABC interviewt. Eine der Fragen betraf das Problem “Kinder und Waffen”.

Reporterin:
Also, Herr General, was werden Sie diesen Jungs anbieten, wenn sie zu Ihnen kommen?

General Cosgrove:
Wir werden ihnen alpines Klettern beibringen, Wildwasserpaddeln, Bogenschießen und Schießen.

Reporterin:
Schießen! Das ist wohl etwas unverantwortlich, nicht war?!

General Cosgrove:
Ich sehe nicht wieso. Die Jungs werden entsprechend überwacht sein.

Reporterin
Sie müssen aber zugeben, daß Schießen eine sehr gefährliche Beschäftigung für Kinder ist.

General Cosgrove :
Nein, das ist es nicht. Sie werden sicher nicht schießen bevor sie nicht gelernt haben mit einem Gewehr richtig umzugehen.

Reporterain:
Aber Sie bieten ihnen doch die Möglichkeit, sich einmal zu gefährlichen Mördern zu entwickeln!

General Cosgrove:
Ach Gott, Fräuleinchen, Sie wurden doch auch von Geburt her mit allem ausgestattet um sich zu
einer Nutte zu entwickeln und Sie sind trotzdem keine – oder…?

Daraufhin herrschte für einige Sekunden Funkstille. Als der Sender das Interview
wieder aufnahm war eine andere Reporterin am Mikrofon.

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Die Frau und ihr befruchtetes Ei, oder warum der Eisprung Konsequenzen hat

Geschrieben von vaeterschweiz - 30. März 2010

Die Frau hat ein Recht auf ihr befruchtetes Ei, auf ihr Embryo. So das geltende Credo. Der Mann hat sich diesem Verdikt unterzuordnen und die finanziellen Konsequenzen zu tragen. Die Zustimmung des Mannes wird bereits aus dem Unstand abgeleitet, das sich die Frau von ihm besamen liess, resp. er ihr seinen Samen in den Körper ergoss. “Es braucht immer zwei dazu”, so die lapidare Schlussfolgerung.

Die geschlechterspezifische Vormachtstellung der Frau, entscheiden zu dürfen, ob ein Kind entstehen soll , oder nicht, sollte eingehender diskutiert werden.

Sachgerechte Hinweise zum Thema sind willkommen.

 

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wenn Männer weinen

Geschrieben von vaeterschweiz - 10. Dezember 2009

warum eigentlich ist es in der Schweiz undenkbar, dass Mütter auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Sie den Vätern das Besuchsrecht behindern, oder verweigern.

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“Eine Mutter kriegt das alleinige Sorgerecht…”

Geschrieben von vaeterschweiz - 15. Oktober 2009

“Eine Mutter kriegt das alleinige Sorgenrecht, obwohl die Mutter den Kinder häusliche Gewalt antut(Kinder unter kalte Dusche stellen, Aufforderung eines Kindes zum Suizid, verprügeln, etc, etc.). Diese gemeiner Täterin wird geschützt vom Vater Staat!

Der so genannte “Rechtsstaat!?!” schafft Elend für Kinder und Väter.

Wir Schweizer müssen nicht mehr im Ausland Menschrechtsverletzungen verurteilen. Wir haben sie im eigenen Land. Verankert in der Staatsverfassung!”

und weiter:

Wenn wir unsere Weiber verlassen müssen, weil sie uns Väter häusliche Gewalt antun, geht es uns Väter wie den Juden im Nationalsozialismus. Wir werden rechtlos und der Staat macht Ehrenmänner zu Verbrecher. Wir Mànnner erfahren Knechtschaft, Demütigungen, uns werden die Kinder weggenommen, etc. … Die kranken Weiber können unsere Kinder misshandeln und unsere eigenen Kinder von uns fernhalten. 

Was sagte unser Freiheisheld Wilhelm Tell:
„Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, eher den Tod als in der Knechtschaft leben!” 

Männer, lasst uns im Vorbild unserer Väter zusammenstehen und kämpfen für demokratischen Werte, wie es in der Bundesverfassung verankert ist: Im Namen Gottes des Allmächtigen! Wir machen es für uns und unsere Söhne!

…so schreibt heutzutage ein betroffener Vater.

Inhaltlich decken sich solche Feststellungen mit denen anderer Väter. Kaum je eine Sorgerechtsübertragung auf den Vater ist geglückt (durch rechtliches Vorgehen). Demgegenüber kann einem Vater ohne Angaben von Gründen, und ohne Verhandlung, das Besuchsrecht garstig gemacht bis gar verunmöglicht werden. Die Stellung des Vaters in Familie und Gesellschaft wird als vernachlässigbar gehandelt. In einer Art Respektlosigkeit, ausgehend von Behörden und Mütter, wird dem Mann und Vater derart viel aufgebürdet, dass es einem Wunder gleichkommt, wenn es nicht mehr von ihnen gibt, die sich öffentlich bemerkbar machen, um zu protestieren (auf welche Art auch immer).

Ich schlage vor: Gebt diesen Behörden Widerstand – und gebt ihnen Arbeit (Aufsichtsbeschwerden, Gerichtsverfahren, Verweigerung wo es möglich ist). Insbesondere entlasst Mütter nicht aus ihrer Verantwortung und konfrontiert sie mit euren Ansichten und Wertvorsetllungen.

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