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väter wehren sich gegen behörden — und mütterwillkür — und für eine gleichberechtigte kinderbeziehung

Archiv für die Kategorie ‘standpunkte väterschweiz’

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“Erläuterungen und Fragen zur Fallgeschichte”

Geschrieben von vaeterschweiz - 7. Mai 2010

Es ist der Erfahrung gemäss so, dass einem aus allem was vorgebracht wird auch das Gegenteil vorgehalten werden kann. Es gilt also Bewiese vorzulegen. Nur sind diese nicht in jedem Fall zu erbringen. Die Glaubwürdigkeit richtet sich nicht nach Überzeugungskraft, sondern nach Vorurteilen: Behörden, Beistände, Beamte, aber allen voran eine Mutter mit Kind, haben naturgemäss mehr Glaubwürdigkeit als ein Durchschnittsbürger und Vater.

Nebenbei aufgeworfen sei auch die Frage, wem in dieser langjährigen Geschichte und der daraus entstandenen Schwierigkeiten gedient wurde.

Der Staat, der Familienväter mit unzureichenden Gesetzten bekämpft, kann behaupten er vertrete einen gesellschaftlichen Konsens, der vom Volk und dessen weiblichem Anteil, in dieser Weise gewünscht wird: “Der Staat hat einen Bürger und Steuerzahler verloren und einen Dissidenten geboren.”

Die Kindsmutter erzielt eine materielle Ausbeute an dem sich ihr Kind kaum erfreuen dürfte und ihm auch nicht zu Gute kommt, da diese Ausbeute für (Fremd-)Betreuung ausgegeben wird, eine Betreuung des Kindes die dem Vater selbst verweigert wurde: “Das Kind hat keinen real sicht- und erlebbaren Vater. Das Vaterbild wird einzig geprägt vom Einfluss der Mutter.”

Psychische Störungen werden vom Gesetzgeber nur wahrgenommen (müssen wahrgenommen werden) wenn anerkannte Psychologen dies in einem Attest bescheinigen. Es gilt die Beweislastumkehr. Einer Kindsmutter eine relevante psychische Störung nachzuweisen ist faktisch ein Ding der Unmöglichkeit: “Was der Mutter zum Vorteil gereicht ist des Vaters Nachteil.”

Es stellen sich auch ethische Fragen hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechts des Individuums generell. Von Gerichten und Behörden wird einem Vater dieses Selbstbestimmungsrecht gänzlich abgesprochen. Dienlich wäre allenfalls die Frage zu klären (nicht von Schweizer Gerichten) inwiefern im eigentlichen rechtlichen Sinne ein Selbstbestimmungsrecht des Individuums (des Vaters) überhaupt besteht. Während eine Sorgeberechtigte in jedem Fall selbst darüber bestimmen kann, welchen Lebensstandart sie pflegen will (arbeiten, Ersatzvater, Konkubinatspartner, Erbschaften, Zuschüsse usw.) und dies angeblich auch keinerlei Einfluss hat auf die Höhe der Alimentepflicht des Vaters hat, muss sich letzterer mit seiner Leistungspflicht gänzlich nach dem einmal bestimmten, allenfalls hoch angesetzten Unterhaltsbetrag ausrichten (durch mehr Arbeit, Vermögensverzehr inkl. Altersvorsorge, oder Schuldenwirtschaft). Das Selbstbestimmungsrecht der Frau bleibt dabei unantastbar. Die Empfängnis, der spätere geografische Standort von Mutter und Kind, die Erziehung und die Ausbildung, die Besuchszeiten, die Beziehung des Vaters zum Kind überhaupt: Selbstbestimmungsrecht über alles! Die Rechte des Vaters bleiben dabei marginal und sind eher theoretischer Natur. Die materiellen Verpflichtungen hingegen können ein selbst bestimmte Lebensführung und Planung des Vaters, sowie den Erhalt einer neuen Familie gänzlich zunichte machen. Eine Ungleichheit, die diskutiert und neu verhandelt werden muss.

Grundsätzlich kann es ebenso nicht als ketzerisch bezeichnet werden, wenn die sogenannte Rechtshoheit “des Kindeswohls” in Teilbereichen angezweifelt wird: Ein Kind leidet nicht grundsätzlich an materiellen Einschränkungen, sondern erfahrungsgemäss an Konflikten zwischen den Eltern und damit dem drohenden, oder tatsächlichen Verlust des Vaters. Dass dieser Verlust des Vaters von den Behörden unter dem Deckmantel bestehender Gesetzte geradezu provoziert werden kann, zeigt vorliegender Fall in eigener Sache. Die verantwortlichen Behörden verdängen das Resultat ihrer “verwaltungsökonomischen Handlungsweise”, ja sie neigen gar dazu ihr unethisches Handeln als unausweichlich vom Gesetzt, und damit von der Allgemeinheit gedeckt, zu legitimieren. Dagegen mit gültigen Rechtsmitteln ankämpfen zu wollen ist allerdings in jeder Hinsicht aussichtslos. Aufsichtsbeschwerden, Appelle an die menschliche Vernunft bleiben ebenso fruchtlos, wie dezidierte Schreiben an die “Täter”. Zudem werden insistierende Druckausübung, sprich Appelle an die Vernunft der Kindsmutter, geradezu zum Anlass genommen, den Vater abzustrafen und ihm auf Grund seiner “Renitenz”, seines angeblich “destruktiven Verhaltens”, seiner mangelnden “Kooperationsbereitschaft” usw. ein normales Besuchsrecht zu verweigern. Selbstverständlich hat der Vater dabei keine Möglichkeit die lügenhaften Schlussfolgerungen, der in diesem Fall ländlich strukturierten Laien-Vormundschaftsbehörden, zurückzuweisen.

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Kommunikation mit Behörden und Mütter

Geschrieben von vaeterschweiz - 15. März 2010

Kommunikation mit Behörden und Mütter

…bei all dem vielen Aufwand ist es relevant, inwiefern ein Informationsfluss zwischen Behörden und getrennten Eltern unter Ausschluss von Vätern betrieben wird.
Es zeigt sich stets von Neuem, dass wegen fehlender Informationen, Väter stets um Längen im Nachteil sind und vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Deswegen kommt es zu Fehlurteilen und Denunzierungen, Falschanschuldigungen und Verleumdungen. Es bleibt zu vermuten, dass angerichteter Schaden und Rufschädigungen sich als irreparabel erweisen, nach dem Motto ” es bleibt immer etwas hängen”, wenn auch nichts wahres daran ist. Zumindest werden Vätern die Beschwernisse aufgebürdet dies alles zu ertragen ohne aufzumucken.
Die ausgeübte kommunikative Transparenz vieler Väter wird von den Kontrahenten keineswegs geschätzt. Deshalb ist es weiterhin unumgänglich, dass Väter Anliegen schriftlich formulieren und dem “windigen” Wort mancher Zeitgenossen und der Mütter etwas entgegen zu setzten. Engagierte Väter geben keine Ruhe bis die Verursacher die Verantwortung übernehmen müssen für erzeugte Ungerechtigkeiten. Väter tun gut daran in Zukunft offen praktiziertes Kommunikationsverhalten einzuschränken, da dies Behörden und Kindsmütter schamlos auszunützen wissen.
Vor allem ist eines zu lernen: Als gesichert gilt, dass Väter aus Opportunitätsgründen nicht lernen sollen sich unterzuordnen, wie dies die Behörden oft verlangen. Nur schon der Gedanke an eine “Obrigkeit” die erwartet der Bürger hätte sich unterzuordnen, ist einer Demokratie unwürdig. Dass Vätern, die sich engagieren zudem “narzisstische Persönlichkeitsstörungen” angedichtet werden übertrifft jegliche Vorstellungskraft.
Die materiellen Belange können ferner oft nicht von allfälligen einvernehmlichen Lösungen getrennt werden. Auf einem Boden (oder sollte “Mann” sagen, in einem Becken der Frau), da ein Vater, ungeachtet seiner weiteren Verpflichtungen, in eine materielle Randexistenz getrieben wird, kann nichts Befriedigendes wachsen. Inwiefern Kindsmütter solche Intensionen verfolgen bleibt Gegenstand von Abklärungen. resp. Gerichtsverfahren. Es stellt sich für einen Vater die Frage (und das Dilemma) inwiefern ein zurückgewiesenes Abänderungsbegehren betr. der Alimente und eine harte Haltung der Kindsmutter in diesem Punkt (ungesehen ihrer eigenen materiellen Vorteile) nun auf Jahre hinaus Schulden beim Vater anhäuft mit wenig Aussicht auf Änderung der Situation.

Für viele Mütter ist und bleibt das eigene (“gemeinsame”) Kind eines ihrer wirkungsvollsten Machtmittel im persönlichen Kampf gegen einen vermeintlichen Feind.

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Gemeinsame Sorge

Geschrieben von vaeterschweiz - 29. Januar 2009

Einmal mehr werden von den Gegnern eines gemeinsamen Sorgerechts die Väter als Sündenböcke erkannt: Gemäss bekannter Argumentation ist es das männliche Geschlecht, das sich zu wenig beteiligt an Erziehung und Betreuung – und die bösen Buben wollen dann auch noch die Zahlungen verweigern, da sie ja gerechterweise ihre Kinder kaum mehr sehen dürfen.

Alle Macht den Frauen? Das ist ja wohl gänzlich überholt. Wo Gleichberechtigung von Postfeministinnen und manchen rückwärtsgewandten Statisten auf der Politbühne heute noch bekämpft und verweigert wird, leiden die Kinder oft unnötigerweise am meisten.

Reden wir doch Klartext: Die Mütter wollen ihre Machtbastion nicht aufgeben und sie wünschen sich ihre Kinder, wie bis anhin, zur freien Benützung gegen die Interessen der Väter verwenden zu können.

Auch wenn das gemeinsame Sorgerecht Gesetzt werden sollte, werden viele Mütter, wie bereits heute, die zu entsorgenden Väter bekämpfen können, indem sie sie als potentielle Gewalttäter, unfähige Gesellen und als Bedrohung für die Kinder bei Behörden und Gerichten verunglimpfen. Nur mit dem Unterschied, dass vielleicht dann neu die Beweislast bei den Müttern liegt, und nicht wie bis anhin bei den Vätern, die derzeit noch Sang und Klanglos in die Pfanne gehauen werden dürfen und mit dem Verlust ihrer eigenen Kinder selbst fertig werden müssen.

Fazit: mit der Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts haben nur Frauen etwas zu gewinnen, die eine tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter als überflüssig erachten und sich eingebettet und beschützt fühlen in der aktuellen, für Väter unzumutbaren Gesetzgebung

29.01.2009, ph, ig väter schweiz

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Forderungen

Geschrieben von vaeterschweiz - 28. April 2008

Die Verwendung einschränkender Begriffe ist in der Gesetzgebung zu berücksichtigen: Heute kann nicht nur mehr von Scheidung und gerichtlicher Trennung gesprochen werden. Neuzeitliche Familienmodelle (Konkubinat etc.) dürfen vom Gesetzgeber nicht ausser acht gelassen werden. Ein Kind hat immer biologische Eltern. Es darf nicht sein, dass unverheiratete Väter benachteiligt werden.

Dem föderalistischen System des Vormundschaftswesens ist der Boden zu entziehen. Es darf nicht angehen, dass in ländlichen Gebieten (aber auch in städtischen) Krankenschwestern, Hausfrauen, Techniker usw. in sensiblen Bereichen der Familienpolitik mehr Schaden als Nutzen anrichten. Es braucht vom Gesetzgeber klare Verordnungen, oder Artikel, die Vätern und deren Kindern die Menschenrechte zugestehen, die für eine Vernünftige (Lebens-) Beziehung notwendig sind.

Es darf nicht sein, dass Mütter auf Grund von unwahren Aussagen und Vorwürfen gegen uns Väter (sexueller Missbrauch, Gewalt, etc) Behörden ungestraft instrumentalisieren können, und uns dadurch die Kinder entfremden.

Da gemeinsame Sorgerecht für alle Eltern ist Grundvoraussetzung, um den Müttern ihre Vormachtstellung über Kinder zu entziehen und eine gleich berechtige Ausgangslage der Geschlechter (in der Konfliktsituation) zu schaffen.

Mediation ist anzubieten und darf nicht unbegründet verweigert werden.

Es braucht in der Übergangsfrist eine Ombudsstelle für Opfer von Behörden- und Mütterwillkür.

Dem Vater darf eine menschenwürdige materielle Lebensgrundlage nicht entzogen werden. Er muss das Recht haben eine neue Familie zu gründen, was de fakto bei den heutigen Alimenteforderungen bei geringem Einkommen nicht möglich ist.

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Begriffe

Geschrieben von vaeterschweiz - 28. April 2008

In einigen Schriften finden wiederholt einschränkende Begriffe Verwendung.

Insbesondere ist oft und ausschliesslich von Scheidungskindern, Scheidungen etc. die Rede. Dies impliziert juristische und gesellschaftlich akzeptierte Inhalte.

Ich selbst plädiere dafür, die Trennungskinder unverheirateter Eltern nicht ausser Acht zu lassen. Ich finde es zwingend notwendig, dass dies ins Bewusstsein so mancher Vertreter von Vätern eindringt. Es ist zwar verständlich, dass, vielleicht auf Grund tradierter Familienmodelle und Vorstellungen, aus opportunistischen, oder weltanschaulichen Gründen diese Begriffe vertreten werden. Ich selbst kann mich damit wenig identifizieren, obwohl ich diesen Fortschritt begrüsse und die Arbeit dieser Organisationen schätze.

Es kann und darf nicht sein, dass wenn nun Bewegung in die „Geschichte“ kommt, erneut Minderheiten (der bereits bestehenden Minderheiten) ausgeschlossen werden in diesem Prozess der „Genesung“ und Bewusstseinsbildung für den Stand der Väter.

Ich bitte eindringlich darum, dies in allfälligen Reden, Kundgebungen und Schriften zu berücksichtigen.

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