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väter wehren sich gegen behörden — und mütterwillkür — und für eine gleichberechtigte kinderbeziehung

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Aktionen, PR, Öffentlichkeit

Kartenanktion

Verfasst von vaeterschweiz am 21. April 2008

Wegen einer Kartenaktion und auf Grund der Veröffentlichung einer ,,schwarzen Liste“ auf der Webseite www.vaeter-schweiz.ch wurde von der betroffenen Gemeinde (ein Pool einzelner Personen) der Anwalt Marcus Andreas Sartorius aus Thun eingeschaltet, um gegen vermutete Persönlichkeitsverletzungen rechtlich gegen den Betreiber der Webseite vorzugehen.

Im Speziellen wurde den Personen genannter Gemeinde auf der Publikation vorgeworfen, sie handelten im Zusammenhang mit den Kindesbelangen des Sohnes des Publizierenden, verantwortungslos und nicht im Bewusstsein ethisch-moralischer
Grundwerte.

Welche Rechtspraxis besteht in diesem Zusammenhang (Art.28 ff. ZGB)?

 

Dazu das BEOBACHTER-BERATUNGSZENTRUM, Fachbereich Staat, Daniel Leiser, lic. iur.

„Es kommt darauf an, was Sie öffentlich gegen die Behörden vorbringen, und wie Sie das tun. Beispiel: Wenn Sie Behördenmitgliedern ein Verhalten vorwerfen, dass strafbar ist, dann müssen Sie nachweisen können, dass diese deswegen auch bestraft worden sind. Können Sie das nicht, machen Sie sich selbst der Ehrverletzung schuldig.

Ansonsten gilt: Alles was Sie in der Öffentlichkeit – zum Beispiel über Medien – behaupten, muss wahr sein, und Sie müssen es lupenrein nachweisen können. Geht es um reine Werturteile, so dürfen diese nicht beleidigend sein.“

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