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väter wehren sich gegen behörden — und mütterwillkür — und für eine gleichberechtigte kinderbeziehung

Archiv für die Kategorie ‘medienpublikationen’

Hinweise auf Artikel in diversen Medien zum Thema (Väter-) Beziehung zu den Kindern und Behörden

Wenn Männer weinen

Verfasst von vaeterschweiz am 10. Dezember 2009

In Italien wurden Frauen zu Schmerzensgeld verurteilt, weil sie ihren geschiedenen Ehemännern den Besuch der gemeinsamen Kinder verweigert hatten. In der Schweiz wäre das undenkbar. Justiz und Sozialwesen machen es den Männern schwer.
Von Daniela Niederberger

siehe Weltwoche-Artikel

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Sind Frauen bessere Menschen?

Verfasst von vaeterschweiz am 10. Dezember 2009

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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von ledigen Vätern

Verfasst von vaeterschweiz am 4. Dezember 2009

Gerichtshof stärkt Rechte von ledigen Vätern

Acht Jahre kämpfte ein lediger Vater aus Köln um das Sorgerecht für seine Tochter. Er zog dafür bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der hat entschieden: Die Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern verstößt gegen die Menschenrechtskonvention.

Zu hoffen ist, dass bald auch unser „kleiner“ Staat auf den aktuellen Stand der Diskussion gehoben werden kann: So wäre dieses neue wegweisende Urteil zumindest hinsichtlich des bevorstehenden Entscheids betr. des gemeinsamen Sorgerechts in der Schweiz zu würdigen und die Väter hierzulande nicht dazu verdingt ihre Menschenrechte in Strassburg einzufordern.

Bericht im Stern

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Trotz Sorgerecht: Väter e rhalten keine ID für ihre Kinder

Verfasst von vaeterschweiz am 16. Oktober 2009

Die amtlichen Mühlen mahlen langsam, wenn es um die Rechte von Vätern geht.

siehe Zeitungsartikel

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Bericht Telebärn Väter und PAS Syndrom

Verfasst von vaeterschweiz am 15. Mai 2008

Bericht vom 14.Mai 2008 (auch hinsichtlich der Kundgebung GeCoBi auf dem Bundesplatz Bern vom 17. Mai 2008)

http://www.vaeter-schweiz.ch/medien/Telebaern_neu.htm

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Neues Menschenschutzgesetz

Verfasst von vaeterschweiz am 28. April 2008

Nein, natürlich ist es das neue Tierschutzgesetz, das zu Reden gibt. Im Grundsatz ist doch jeder Fortschritt für die Rechte von Lebewesen zu begrüssen, auch die der Wellensittiche, der Meerschweinchen und der Aquariumfische. In welcher Verordnung, so fragen wir unweigerlich, werden eigentlich die Rechte der See- und Meerfische geschützt. Nun, meines Wissens gibt es ja keine schweizerische Fischereiflotte (oder doch?). Die Hobby- und Berufsseefischer bei uns auf der Insel, alle beide mit ihren weissen Kugelymbolen an Bord, denen man als Segler auszuweichen hat, und die penetrant im Schritt, resp, Standgastempo ihr gerade Linie ziehen, müssen doch auch die gefangenen Fische betäuben, bevor sie diese in die Kiste schmeissen. Eine Kloschüssel, oder ein Gefrierschrank haben die ja nicht mit an Bord. Die Hochseefischer haben dies (sicher beides)! So kommt der (zuvor unbetäubte) Hochseefisch schliesslich auch tiefgefroren in unseren schweizerischen Einkaufskorb. Aber wir Schweizer gehen ja gerne mit gutem Beispiel (für die andern Weltenbürger) voran. Ach und die Wellensittiche und die Meerschweinchen. Allesamt soziale Lebewesen. Die dürfen nicht mehr alleine gehalten werden! Nein, kontrollieren will man dies behördlicherseits zwar nicht. Man vertraut auf die Nachbarschaftshilfe, pardon, das Denunziantentum. Besonders in ländlichen Gebieten kann man ganz gut auf die Nachbarn zählen. Vielleicht, wenn man in einem Schiessverein, oder im Jodlerklub ist, hat man da nicht so viel zu befürchten. Also mitmachen und soziale Kontakte pflegen, heisst die Devise, sonst wird man womöglich noch angezeigt, wegen seines Wellensittichs, dem man vergessen hat ein Gschpänli zu besorgen. Nein, wir wollen es auch nicht all zu zynisch werden lassen. Schliesslich ist das so eine Sache mit den tierischen Rechten – und menscheln tut es halt überall. Die eine Sache ist manchmal etwas weiter fortgeschritten als andere Dinge, die unter den Nägeln brennen. Da kommen wir eben auch unweigerlich auf die Menschenrechte zu sprechen, ach und wie langweilig, auch noch die Väter- und Kinderrechterrechte. Da gibt es doch tatsächlich Mütter, die verweigern und entfremden uns Vätern unsere Kinder, und die Vormundschaftsbehörden unterstützen dies tatkräftig. Da wachsen doch unzählige Kinder ohne ihre Väter auf, und kein Nachbar denunziert diesen Misstand bei den Behörden. Das ist völlig normal so. Kinder brauchen doch eigentlich nur die (biologische) Nähe zur Mutter, wird noch heute vielerorts kolportiert. Nein, es war eigentlich nie mein Wunsch auf dem Land Wohnsitz zu nehmen. Aber zum davonlaufen ist das eigentlich schon, dies alles.

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NZZ am Sonntag, 20.4.2008

Verfasst von vaeterschweiz am 21. April 2008

Gemäss Beschluss der Behörden:

Beim Lesen des Berichts stockt der Atem!
Zwar wissen viele von uns Betroffenen, dass solche Auswüchse föderalistischer Behördenwillkür in der Schweiz keine Einzelfälle sind – und nie waren. Erinnert sei an die Kindeswegnahmen der Jenischen, die Fälle der Verdinglinder und weiterer ungenanter skandalöser Vorgänge in vergangener und neuerer Geschichte. Stets berufen sich Nachgeborene darauf, dass halt damals eine andere Zeit herrschte und differente Kriterien für unethische, einzig der regulatorischen Staatsdoktrin dienende Entscheidungen, galten. Das ganze hatte und hat auch heute System. Grundlage solcher Entscheidungen von Krankenschwestern, Bauern, Hausfrauen und andere Berufenen in Gemeinden und Sozialkommissionen ruraler Gebiete, ist die geltende Gesetzgebung, die in Bereichen sensibler familiärer Belange, das Gedankengut des Föderalismus an unqalifizierte, selbsternannte „Richter“ über Recht und Ordnung delegieren (und wie sie jeweils selbst deklamieren, stets „zum Wohle des Kindes“).
Als Vater, eines durch Behördenwillkür entfremdeten Kindes fordere ich ein Umdenken bei der Schweizerischen Sozialpolitik, und die Einrichtung einer Ombudsstelle für die Opfer von Behördenwillkür, seien es nun Kinder, aber in vielen Fällen auch Eltern.

IG Väter Schweiz, Pius Hoffmann

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Beobachter im März 08

Verfasst von vaeterschweiz am 16. April 2008

Streit ums Kind – Und der Staat schaut zu
Text: Otto Hostettler
Bild: Anna Luchs

Jährlich enden bis zu 4000 Scheidungen im Kampf. Schleppende Gerichtsverfahren sowie passive Behörden tragen immer wieder dazu bei, dass sich Eltern das Besuchsrecht für ihre Kinder vorenthalten können.

Es war wie alle zwei Wochen: Markus Einhaus (Name geändert) übergab am Sonntagabend um 18 Uhr seine sechsjährige Tochter der Mutter, so wie es die Besuchsregelung vorsah. Was der Vater damals nicht wissen konnte: Dieser Tag im Mai 2006 sollte der letzte sein, an dem er Zeit mit seiner Tochter verbringen konnte.

Bei der Scheidung war ihm zwar ein Besuchsrecht eingeräumt worden, wonach er jeden zweiten Freitag die Tochter von der Schule abholen und sie bis am Sonntagabend bei sich haben sollte, doch seit jenem Tag bemüht er sich vergeblich um den Kontakt mit seinem Kind: Wenn er die Tochter in der Schule abholen will, ist sie entweder krankgemeldet und gar nicht da – oder sie wird vor den Augen des Vaters von der Mutter abgeholt. Um keinen Eklat zu provozieren, schaut er zu, über 70 Mal wartete er bereits vergebens – und das seit fast zwei Jahren (siehe Nebenartikel «Neubeurteilung kommt nicht voran»).

«Da kann ich auch nichts machen»
80 bis 90 Prozent der jährlich rund 21’000 Scheidungen laufen reibungslos. «Die grosse Mehrheit der Eltern findet bei der Trennung tatsächlich einen Modus, der für die Kinder erträglich ist», bilanziert der renommierte Zürcher Kinderarzt Remo Largo. Doch in den restlichen Fällen tragen die Erwachsenen ihren Streit auf dem Buckel der Kinder aus. In Zahlen heisst das: Jährlich geraten bis zu 4000 Kinder zwischen die Eltern, die sich mit juristischen und anderen Mitteln bekämpfen.

Largo macht klar, dass in erster Linie die Eltern dafür verantwortlich sind, den Kindern nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Indem sie das Kind gegen den anderen Elternteil aufwiegeln, stürzen sie es in schwere Loyalitätskonflikte – ein elementarer Verstoss gegen das Kindeswohl. Doch gleichzeitig kritisiert Largo auch die Behörden und die Justiz. Immer wieder wenden sich verzweifelte Väter und Mütter an ihn, weil Verfahren vor Gericht nur schleppend abgewickelt werden und Behörden trotz klarer Ausgangslage untätig bleiben. Besonders fatal ist, wenn – wie im Fall von Markus Einhaus – ein Elternteil dem anderen den Kontakt zum Kind erschwert oder sogar verunmöglicht. Solche Fälle kommentiert Remo Largo mit deutlichen Worten: «Durch ihre Passivität unterstützen Behörden und Gerichte jenen Elternteil, der mit seiner unkooperativen Strategie dem Kind schweren psychischen Schaden zufügt.»

Die in Einhaus’ Fall betroffenen Amtsstellen und zuständigen Gerichte wollten gegenüber dem Beobachter keine Stellung nehmen. Der Berner Einzelrichter Hans-Ulrich Gerber, der in keinen der aufgezeigten Fälle verwickelt ist, aber selbst seit 20 Jahren familienrechtliche Fälle beurteilt, sieht die Verantwortung ausschliesslich bei den Eltern. Werde ein Kind durch eine Scheidung traumatisiert, sei das «weder ein rechtliches noch ein richterliches Problem». Schuld sei derjenige Elternteil, der entgegen den rechtlichen Vorgaben «faktische Verhältnisse» schaffe. Ein anderer Richter sagt lakonisch: «Klar ist es nicht gut, wenn ein Elternteil das Besuchsrecht des anderen verhindert, aber da kann ich auch nichts machen.»

Ähnlich tönt es seitens der Amtsvormundschaft. «Immer mehr Eltern versuchen, ihr Recht mit allen Mitteln zu erkämpfen», sagt Christoph Bänziger vom Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich. Die Vereinigung Schweizerischer Amtsvormünder (VSAV) sieht die Aufgabe eines Beistands hauptsächlich in der «Motivationsarbeit der Eltern». Denn: «Bei mangelnder Kooperation der Beteiligten erweist sich die Vollstreckung des persönlichen Verkehrs in der Praxis als äusserst schwierig und komplex», sagt Urs Mosimann, Sekretär der VSAV. Ein Vormund, bei dem sich problematische Fälle häufen, erklärt seine Frustration: «Ich versuche zu vermitteln, aber wenn sich eine Seite weigert, bin ich machtlos.»

Mit dieser Argumentation machen es sich aber Richter und Vormundschaftsbehörden zu einfach, findet Kinderarzt Largo: «Auch Behörden und Gerichte tragen eine Verantwortung. Für Kinder ist es eine Katastrophe, wenn sie den anderen Elternteil nicht sehen dürfen, nur weil ein Gericht keine Entscheidung trifft oder die Behörden untätig bleiben.» Gemäss Largo ist es ein «elementares Recht für jedes Kind, mit dem Elternteil zu leben, bei dem es am besten aufgehoben ist, sowie Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben». An den Behörden und Gerichten sei es, das zu gewährleisten. Statt Monate und Jahre solle es höchstens einige wenige Wochen dauern, bis eine Behörde einen Entscheid fällt.

Pflichtmediation – das verordnete Gespräch
Um die unbefriedigende Situation zu verbessern, die für Kinder langfristig traumatische Folgen haben kann, brauche es keine neuen Gesetze, ist Kinderarzt Largo überzeugt. Sowohl Vormundschaftsbehörden als auch Gerichte müssten die Eltern stärker in die Pflicht nehmen. Largo: «Einem unkooperativen Elternteil muss man unmissverständlich klarmachen, dass das Kind Zugang zum anderen Elternteil haben muss. Verweigert ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht, ist das Grund genug, um das Sorgerecht neu zu regeln.» Sprich: Dem unkooperativen Elternteil wird die Erziehungsfähigkeit abgesprochen, das Kind könnte umplatziert werden.

Auch Beistände wären nicht ganz so hilflos, wie sie selbst ihre Situation darstellen. Sie dürfen zwar nicht für einen Elternteil Partei ergreifen. Aber unterläuft ein Elternteil ständig das Besuchsrecht des anderen, müsste ein Beistand nur schon deshalb handeln, weil das Kindeswohl betroffen ist. In einem solchen Fall müsste ein Beistand von sich aus der Vormundschaftsbehörde Bericht erstatten oder gar Anträge stellen. An der Vormundschaftsbehörde wäre es dann, bei jeder Verletzung des Besuchsrechts die unkooperative Seite erneut zur Einhaltung des Besuchsrechts zu ermahnen – unter Strafandrohung. Auch eine Vormundschaftsbehörde könnte die Erziehungsfähigkeit eines unkooperativen Elternteils in Frage stellen und so die Obhutsfrage aufs Tapet bringen.

Vereinzelt wenden ausserdem Richter ein neues Mittel an, um zerstrittene Eltern an ihre Verantwortung für ihre Kinder zu erinnern: die Pflichtmediation. In Pilotprojekten in Österreich, Deutschland und den Niederlanden führte diese verordnete Mediation zu hohen Erfolgsquoten. In Norwegen ist sie seit 1993 obligatorisch, wenn es um Kinder unter 16 Jahren geht.

Im Fall von Markus Einhaus, der seine Tochter seit fast zwei Jahren nicht treffen kann, unternimmt der Beistand nichts, und die Gemeindebehörde schaut hilflos zu. Dem Vater schrieb die zuständige Gemeinderätin neulich: «Ich möchte Ihnen ein weiteres Mal mitteilen, dass wir aus unserer Sicht alles unternehmen, damit Ihnen das zustehende Besuchsrecht wieder gewährt wird.» Passiert ist nichts.

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