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väter wehren sich gegen behörden — und mütterwillkür — und für eine gleichberechtigte kinderbeziehung

Archiv für die Kategorie ‘bürger und staat’

Ist Opportunismus eine koexistenzielle Notwendigkeit?

Der Staat wird als feindlich empfunden

Geschrieben von vaeterschweiz - 10. September 2010

Bedenklich, wie der Staat seine lückenlose Gesetzgebung einsetzt, um damit gegen einen seiner Bürger aufzufahren – und zudem – wie die Motivation seiner Handlanger geartet ist. Handlanger, die letztlich ihren eigenen Interessen dienen, seien es auf Grund persönlicher Aversionen gegen den zu Knechtenden, sei es aus Opportunität gegenüber dem Staat selbst, sie also einem diffusen, oder ausgesprochenen Patriotismus gehorchen.

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Emotionale Reaktionen

Geschrieben von vaeterschweiz - 24. Juni 2010

Dass die Empfehlung verschiedener Kreise dahingehend lautet, man(n) soll nicht emotional reagieren ist eine Überforderung des Individuums sondergleichen und kann allenfalls von Aussenstehenden verlangt werden, von den Opfern solchen behördlichen Irrsinns jedoch bei weitem nicht.
Trotz allem bemüht sich der Vater den Sachverhalt jeweils klarzustellen und auf falsche neuerliche Anschuldigungen angemessen zu reagieren.
Sichtet man jedoch die neusten Schriften aus den (Amts-)Stuben Seftiger Behörden, allen voran Urs Hadorn, so wird selbst dieses Unterfangen hier nicht emotional zu reagieren zu einer Herausforderung. Vielleicht ist es ja gar gewollt und teil der Strategie, dem Vater alle nur erdenkliche niedere Gesinnung attestieren zu wollen, der gleichsam jedoch nur eines wollte: Eine freie, normale Beziehung zu seinem Sohn und ein materielle Perspektive die allen Beteiligten genug Freiraum lässt in Zufriedenheit zu leben. Leider vergebens.

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Intervention” einer Erziehungsberatung – Behörden in Seftigen

Geschrieben von vaeterschweiz - 24. Juni 2010

Die Missglückte “Intervention” einer Erziehungsberatung, die sich wie gleichgeschaltet mit den Behörden in Seftigen verhält, trotz gegenteiliger Behauptung, trägt das ihre dazu bei, dass heute eine irreversible Situation eingetreten ist, die – wer weiss das schon – das Kind selbst einmal “auszubaden” hat. Die Logik und Vermessenheit von Vormundschaftsbehörden, die sich selbst als professionell qualifizieren, die es aber bei weitem nicht ist, ist vergleichbar mit dokumentierten Verfahren und Ereignissen aus früheren Zeiten. Die Strategie ist dieselbe und Ausdruck eines Missverstandenen Gesetzgebers oder Volkswillen. Es sind diese Eigenmächtigen und nicht nachvollziehbaren Entscheide und das Beharren auf sturer Verwaltungsökonomie, die Opfer produziert. In diesem Fall ein Kind, ein Vater – und- man möchte fast glauben eine Mutter, die nicht anders kann, als in einer pathogenen Angst- und Beschuldigungsstruktur befangen zu sein, worauf sich die Behörden nur zu gern einlassen, ermöglicht es ihnen doch so um so besser ihr selbstgefälliges dogmatisch-destruktives amtliches Vorgehen zu rechtfertigen.

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Sozialdetektiv Urs Hadorn

Geschrieben von vaeterschweiz - 19. Juni 2010

Spürsinn, Unterstellungen, Mutmassungen und Lügen.

Erstaunlich mit wie viel (Auf-)Spürsinn Hadorn die Basis seiner Argumentationskette an die Adresse des Gerichts aufbauen will: Das Ziel ist es in jedem Fall dem “Delinquenten”, jegliche nur denkbare Schuldigkeit auf niedrigstem Niveau zu unterstellen, und dies mitunter auch mit Einbezug dubioser Recherchen (mit Hilfe seines Enkels) im Web zu untermalen. Die Aufwändigkeit, mit der Hadorn, als einer durch die Kindsmutter (ein-)berufener, oder herbeigerufener Beistand figuriert ist zumindest bemerkenswert. Würde die Vermutung nicht naheliegen, es handle sich um eine persönliche Abrechnung, man könnte den Aufwand an Zeit und Spitzfindigkeit auf Kosten des Steuerzahlers, bewundernswert nennen, zumindest aus Sicht des Auftrag gebenden Staates und des zeitgemässen und allgemein anerkannten gesellschaftlichen Konsenses, das jeglichen, auch noch so geringen Verdacht, da könne ein Vater, wenn er nur recht wolle, seinen Verpflichtungen, seinen Sohn finanziell grosszügig zu erhalten, ohne Weiteres – und trotz fehlenden Einkommens – nachkommen, einen Sohn wohlverstanden, den eben selber Anwalt und selbstgerechter Vertreter einer unmoralischen Sozialbehörde aus Seftigen, ihm mit seinen Lügen genommen hat. Gemäss Hadorn labt sich da also ein Vater am verehrten sozialen Kapital dieser Gesellschaft.

Recht ist was Recht sein soll!

Sozialdetektiv Hadorn scheut keine Umstände mit den unwürdigsten, unsachlichsten und mit bewusster Darstellung falscher Sachverhalte, das Gericht zu beeinflussen. Ist das redlich? Darf man ihn deswegen einen Lügner nennen? Nein, man darf es selbstverständlich nicht. Zumindest nicht öffentlich, obwohl man es denkt. Wie aus dem bereits abgehandelten, aber noch nicht ausgestandenen, Fall “Marc Fritschi” zu lesen war, der sich ebenso wenig scheute mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen und mit unsäglichen Strafanzeigen, Gefährdungsmeldungen und aggressiven, verleumderischen und stigmatisierenden Akteneinträgen den Vater zu denunzieren, alles in der selbstverständlichen und selbstgerechten Art, wie es sich für einen Statthalter aus Tradition mit entsprechendem Standesdünkel geziemt, zuzuschlagen.

Recht so, also!

Wundert es da manchen Zeitgenossen noch, dass nicht alles mit “Rechten” Dingen zugehen kann, oder darf? Einer Berufung gleich, setzt sich auch ebensolcher Leiter des Sozialdienstes Wattenwil ein, um ein etwaiges Gesuch des Vaters um eine Reduktion der Alimente, zu Fall zu bringen. Die Verfilzungen sind offensichtlich. Man duzt sich, man kennt sich, man hat sich auf das gemeinsame Ziel eingeschossen, man spricht sich ab. Und – man staune – die Kindsmutter schweigt zu allem, wie immer. So dienlich es ihr ist, den Vater dem Ruin entgegenzutreiben, das Kind nicht mit ihm teilen zu müssen, so dienlich ist es ihr und dem Staat, solche ehrbaren Vertreter auf ihrer/seiner Seite zu haben. Die Zeit wird richten.

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Der Regierungsstatthalter – Marc Fritschi

Geschrieben von vaeterschweiz - 7. Juni 2010

www.regierungstatthalter.ch

“Der beste Garant gegen Bürokratie und Formalismus sind die Regierungsstatthalterämter”

(Ständerat Dr. Hans Lauri, a. Regierungsrat, am 12. Mai 2004 anlässlich der Generalversammlung des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern in Aarberg)

(Gut zu lesen aus der Feder des Verwaltungsapparates selbst – gefunden auf der Webseite der Justizdirektion des Kantons Bern).

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«Schnüffler, Fichen und Spione – Wie viel Schutz braucht unser Staat?»

Geschrieben von vaeterschweiz - 7. Juni 2010

http://videoportal.sf.tv/video?id=07488378-0f60-4f6b-98a0-115513dfa292

http://www.drs.ch/www/de/drs/sendungen/zeitreise/64856.sh10132894.html

http://www.eschenring.ch/?p=121

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Besuchsrecht und Elternkonflikte aus der Sicht des VSAV

Geschrieben von vaeterschweiz - 30. Mai 2010

Im Kontext „Besuchsrecht“ wird das Kindeswohl (= dem Kind ist es wohl)
folgendermassen definiert: „Dem Kindeswohl am meisten dienlich ist die
konfliktärmste Regelung, die von beiden Elternteilen mitgetragen wird“.

VSAV

Hochschule Luzern, Soziale Arbeit: Gesprächsführung bei Besuchsrechtskonflikten (Dokument)

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Statthalter versus Staat, oder der “fiskalische Härtefall” Marc Frischi

Geschrieben von vaeterschweiz - 15. April 2010

(Reaktion auf einen Artikel im Bund vom 15.4.2010)

Auch dem Thunertagblatt ist es ein Artikel wert

Als Jurist und Regierungsstatthalter erachtet es Marc Fritschi als “fiskalische Strafe” und Härtefall, wenn beim Verkauf und Neukauf von Immobilien “in seinem Fall”(!) Handänderungssteuern anfallen. Fritschi bedauert, dass ihm sein Arbeitgeber, der Kanton Bern, wegen der Aufhebung seiner Stelle im Amtskreis Seftigen, die Handänderungssteuer nicht grosszügigerweise einfach erlässt. Für jemanden der sich nicht im Filz der Polit- und Wirtschaftsökonomie bewegt und als “Kleinbürger” bereits mehrfach wegen Entscheiden dieses Statthalters zu Schaden kam, ist solches Ansinnen und eine solche Denkweise schwer nachvollziehbar.

Dass er nun den von ihm selbst erwirkten Entscheid des Verwaltungsgerichts akzeptiert und die Sache auf sich beruhen lassen will wird zumindest dankend zur Kenntnis genommen. Marc Fritschi täte gut daran, in seinen eigenen Entscheiden und angestrengten Verfahren für andere gelten zu lassen, was er für sich selbst in Anspruch nimmt.

Die Frage sei gestattet: Verfällt Fritschi in eine der typischen Denkweisen, (oder sind es Denkfehler?) seiner politischen Orientierung. Eine Steueroptimierung reicher bis schwerreicher Bürger dieses Landes, denen es gelingt mit Heerscharen von Anwälten und Treuhändern ihre Geldwerte vor dem Zugriff des Staates zu schützen, ist das eine und von denjenigen, die sich dies alles leisten können ein allseits akzeptiertes soziales Verhalten, doch Fritschi redet gar von einer “fiskalischen Bestrafung” wie im Medienbericht nachzulesen ist. Kann man also annehmen, Fritschi sehe sich selbst als (Umzugs-)Opfer der Bezirksreform, die sein langjähriges Amt wegrationalisiert hat, trotzdem, oder obwohl er – bedauerlicherweise für manche – sich erneut als Regierungsstatthalter anstellen liess?

Leider ist aus dem Artikel nichts Näheres zu erfahren, ob ihm die mehreren tausend Franken Umzugskosten von uns anderen Steuerzahlern vergütet werden mussten, die (s)eine Wohnsitznahme im neuen Amtsbezirk nach sich gezogen hat.

Pius Hoffmann, IG Väter Schweiz, Thierachern

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Besuchsrechtsverweigerung – ein kleiner Lichblick – oder wer Mut hat zu kämpfen kann auch gewinnen

Geschrieben von vaeterschweiz - 12. April 2010

gesamtes Urteil
Busse bei Besuchsrechsverweigerung und Elternenfremdung, Pflichtmediation – Ein wegweisender Bundesgerichtsentscheid

 

wichtige Passagen (blau)

Es geht um ein Paar – nicht verheiratet mit 4 Kindern. Die Mutter verweigert Besuchsrecht. Der Vater fordert Besuchsrecht und Pflichtmediation.

Die Vormundschaftsbehörde wies die Beschwerdeführerin (Mutter) an, die am 8. Februar 2001 genehmigte Vereinbarung betreffend den persönlichen Verkehr einzuhalten, die Daten für das Besuchs- und Ferienrecht 2008 mit dem Beschwerdegegner festzulegen und sich zusammen mit ihm in eine Mediation zu regelmässigen Gesprächen zu begeben. Ausserdem wurde die Beschwerdeführerin ermahnt, ihre elterliche Verantwortung gegenüber ihren vier Kindern wahrzunehmen und auf die Ermöglichung des väterlichen Besuchs- und Ferienrechts aller vier Kinder hinzuwirken.

Das Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau (DJS) fügt hinzu:

4. Beschwerdeführerin (Mutter) und Beschwerdeführer (Vater) werden angewiesen, sich bezüglich der bestehenden Konflikte
in regelmässige Mediationsgespräche unter fachlicher Leitung zu begeben. Dabei ist auch zu prüfen,
inwieweit die Kinder in solche Gespräche einzubeziehen sind. Die Beschwerdeführerin wird diesbezüglich
angewiesen, die von Fachpersonen empfohlenen Beteiligungsformen gegenüber ihren Kindern durchzusetzen.

5. Die Beschwerdeführerin wird ferner angewiesen, sich an die mit Beschluss vom 8. Februar 2001 durch die
Vormundschaftsbehörde Z.________ genehmigte Vereinbarung betreffend Regelung des persönlichen
Verkehrs zwischen dem Beschwerdeführer und allen vier Kinder zu halten.

6. Die Beschwerdeführerin wird dringend ermahnt, ihre elterliche Verantwortung gegenüber ihren vier
Kindern künftig konsequent und ernsthaft wahrzunehmen, insbesondere die ihr als obhutsberechtigtem
Elternteil zufallende Pflicht, aktiv und unter Einsetzung ihrer Erziehungsgewalt und den ihr zustehenden
Erziehungsmitteln auf die Ermöglichung des Besuchs- und Ferienrechts aller vier Kinder hinzuwirken und
alles zu unterlassen, was das Verhältnis der Kinder zu ihrem Vater negativ beeinflussen kann.

Bei Unterlassung dieser Bestimmungen wird der Mutter mit Busse gedroht.

Das Bundesgericht bestätigt die Weisung der Vormundschaftsbehörde und des DJS. Nachfolgend einige Ausschnitte aus der Begründung des Bundesgerichts:

Es obliegt der Mutter, die zumutbarenVorkehren für die Einhaltung der ursprünglichen Besuchsrechtsregelung zu treffen bzw. nichts zu unternehmen, was die Ausübung des Besuchsrechts durch den Beschwerdegegner vereiteln könnte.

Der zumindest sinngemässe Einwand der Beschwerdeführerin, die Kinder lehnten jeden Kontakt zu ihrem Vater ab, weshalb sie selber nicht gezwungen werden könne, das vereinbarte Besuchsrecht durchzusetzen, verfängt nicht. Nach den für das Bundesgericht verbindlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts (Art. 105 Abs. 1 BGG) hat sie die Kinder manipuliert und deren ablehnende Einstellung zum Vater zu verantworten (s. E. 2). Es wäre geradezu stossend, wenn sich die Beschwerdeführerin nach “erfolgreicher” Manipulation auf das Verhalten und die Meinung der Kinder berufen könnte. Dies gilt umso mehr, als gerade wegen der Beeinflussung durch die Beschwerdeführerin die wahre Meinung der Kinder nicht wirklich feststeht.
Es ist allgemein anerkannt, dass aufgrund des schicksalhaften Eltern-Kind-Verhältnisses die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen sehr wichtig ist und bei dessen Identitätsfindung eine entscheidende Rolle spielen kann (BGE 130 III 585 E. 2.2.2 S. 590). Dies ist mit ein Grund, weshalb selbst dem urteilsfähigen Kind mit Bezug auf den persönlichen Verkehr mit seinen Eltern kein Selbstbestimmungsrecht zusteht (vgl. BGE 100 II 76 E. 4.b S. 82 ff.). Freilich ist auf die Meinung des (urteilsfähigen) Kindes angemessen Rücksicht zu nehmen (Art. 301 Abs. 2 ZGB). Selbst wenn dieses sog. “Pflichtrecht” in erster Linie dem Interesse des Kindes dient, steht es dem sorge- bzw. obhutsberechtigten Elternteil (hier: der Beschwerdeführerin) nicht zu, eigenmächtig zu entscheiden, ob der persönliche Verkehr der Kinder mit dem anderen Elternteil notwendig ist oder nicht. Namentlich sollen allfällige Differenzen zwischen den Eltern nicht zum Abbruch der Beziehungen der Kinder zum nicht sorge bzw. obhutsberechtigten Elternteil führen.

Allein die Tatsache, dass die Kinder nicht freiwillig zum Vater Kontakt unterhalten, vermag jedenfalls keine Gefährdung des Kindeswohls zu begründen.

Trotz der ablehnenden Haltung der beiden älteren Kinder ist darauf hinzuweisen, dass eine – wenn auch nur minimale – Vater-Kind-Beziehung von grosser Wichtigkeit ist.

Die Beschwerdeführerin (Mutter) hat zur Kenntnis zu nehmen, dass die Beziehung jedes Kindes zu beiden Elternteilen sehr wichtig ist und Interessen der Eltern dabei zurück zu stehen haben.

Das Bundesgericht spricht von: „Diese von Rechtsprechung und Lehre einhellig als massgeblich anerkannten Faktoren für die Persönlichkeitsentwicklung…“

Die Nichteinhaltung des Besuchsrechts ist der Anfang des Entfremdungsprozesses, und die sanktionslose Hinnahme dieses Verhaltens für den manipulierenden Elternteil Rechtfertigung für weitere Übertretungen mit der Folge weiteren Machtgewinns (Liselotte Staub/Wilhelm Felder, Probleme im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht, in: Kind und Scheidung, Hrsg. Alexandra Rumo-Jungo/Pascal Pichonnaz, S. 141). Mit der angeordneten Mediation wird den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, zu erkennen, dass der Mensch ein Beziehungswesen ist und die Wiederaufnahme des Dialogs hauptsächlich im Interesse der Kinder liegt.

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Der anständige Regierungsstatthalter Marc Fritschi

Geschrieben von vaeterschweiz - 2. April 2010

Dass Marc Fritschi gegen unliebsame Gegner oft mit schwerem Geschütz auffährt (Gefährdungsmeldungen, Strafanzeigen, unangemessene Akteneinträge und Formulierungen usw.) ist bekannt. Beigefügtes Dokument spricht für sich: >>siehe hier<<Niklaus_Huber_Bestaetigung Mail Fritschi

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