Die Arschlöcher (lit: Synonym für Verwaltunsökonomen, Babyflaschen und Frauenversteher)
Geschrieben von vaeterschweiz am 22. November 2010
….und als Text: in einer Email: “Darf man eigentlich jemanden schriftlich mitteilen, dass er/sie ein(e( Arschloch(löchin) ist?” Ja, man darf schon, aber man(n) muss mit einer Strafanzeige rechnen (wenn der Satz nicht als Frage formuliert ist). Die Leute lassen sich ja heutzutage nichts mehr gefallen. Sie schreien immer grad nach den Gesetzeshütern und wollen alles bestraft sehen. Das Unrecht der Arschlöcher und -kriecher lässt sich jedoch nicht (be-)hüten. Sie haben einen Freipass erhalten und handeln ökonomisch.
Rolf Haller sagte
Es wird sehr schnell das Wort Beschimpfung gebraucht.
Ich nenne es eine Kundenbeurteilung einer nicht gewünschten Dienstleistung.
Gruss Rolf