ig väter schweiz – weblog

väter wehren sich gegen behörden — und mütterwillkür — und für eine gleichberechtigte kinderbeziehung

Weblog-Archiv für 28. April 2008

Neues Menschenschutzgesetz

Verfasst von vaeterschweiz am April 28, 2008

Nein, natürlich ist es das neue Tierschutzgesetz, das zu Reden gibt. Im Grundsatz ist doch jeder Fortschritt für die Rechte von Lebewesen zu begrüssen, auch die der Wellensittiche, der Meerschweinchen und der Aquariumfische. In welcher Verordnung, so fragen wir unweigerlich, werden eigentlich die Rechte der See- und Meerfische geschützt. Nun, meines Wissens gibt es ja keine schweizerische Fischereiflotte (oder doch?). Die Hobby- und Berufsseefischer bei uns auf der Insel, alle beide mit ihren weissen Kugelymbolen an Bord, denen man als Segler auszuweichen hat, und die penetrant im Schritt, resp, Standgastempo ihr gerade Linie ziehen, müssen doch auch die gefangenen Fische betäuben, bevor sie diese in die Kiste schmeissen. Eine Kloschüssel, oder ein Gefrierschrank haben die ja nicht mit an Bord. Die Hochseefischer haben dies (sicher beides)! So kommt der (zuvor unbetäubte) Hochseefisch schliesslich auch tiefgefroren in unseren schweizerischen Einkaufskorb. Aber wir Schweizer gehen ja gerne mit gutem Beispiel (für die andern Weltenbürger) voran. Ach und die Wellensittiche und die Meerschweinchen. Allesamt soziale Lebewesen. Die dürfen nicht mehr alleine gehalten werden! Nein, kontrollieren will man dies behördlicherseits zwar nicht. Man vertraut auf die Nachbarschaftshilfe, pardon, das Denunziantentum. Besonders in ländlichen Gebieten kann man ganz gut auf die Nachbarn zählen. Vielleicht, wenn man in einem Schiessverein, oder im Jodlerklub ist, hat man da nicht so viel zu befürchten. Also mitmachen und soziale Kontakte pflegen, heisst die Devise, sonst wird man womöglich noch angezeigt, wegen seines Wellensittichs, dem man vergessen hat ein Gschpänli zu besorgen. Nein, wir wollen es auch nicht all zu zynisch werden lassen. Schliesslich ist das so eine Sache mit den tierischen Rechten – und menscheln tut es halt überall. Die eine Sache ist manchmal etwas weiter fortgeschritten als andere Dinge, die unter den Nägeln brennen. Da kommen wir eben auch unweigerlich auf die Menschenrechte zu sprechen, ach und wie langweilig, auch noch die Väter- und Kinderrechterrechte. Da gibt es doch tatsächlich Mütter, die verweigern und entfremden uns Vätern unsere Kinder, und die Vormundschaftsbehörden unterstützen dies tatkräftig. Da wachsen doch unzählige Kinder ohne ihre Väter auf, und kein Nachbar denunziert diesen Misstand bei den Behörden. Das ist völlig normal so. Kinder brauchen doch eigentlich nur die (biologische) Nähe zur Mutter, wird noch heute vielerorts kolportiert. Nein, es war eigentlich nie mein Wunsch auf dem Land Wohnsitz zu nehmen. Aber zum davonlaufen ist das eigentlich schon, dies alles.

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Forderungen

Verfasst von vaeterschweiz am April 28, 2008

Die Verwendung einschränkender Begriffe ist in der Gesetzgebung zu berücksichtigen: Heute kann nicht nur mehr von Scheidung und gerichtlicher Trennung gesprochen werden. Neuzeitliche Familienmodelle (Konkubinat etc.) dürfen vom Gesetzgeber nicht ausser acht gelassen werden. Ein Kind hat immer biologische Eltern. Es darf nicht sein, dass unverheiratete Väter benachteiligt werden.

Dem föderalistischen System des Vormundschaftswesens ist der Boden zu entziehen. Es darf nicht angehen, dass in ländlichen Gebieten (aber auch in städtischen) Krankenschwestern, Hausfrauen, Techniker usw. in sensiblen Bereichen der Familienpolitik mehr Schaden als Nutzen anrichten. Es braucht vom Gesetzgeber klare Verordnungen, oder Artikel, die Vätern und deren Kindern die Menschenrechte zugestehen, die für eine Vernünftige (Lebens-) Beziehung notwendig sind.

Es darf nicht sein, dass Mütter auf Grund von unwahren Aussagen und Vorwürfen gegen uns Väter (sexueller Missbrauch, Gewalt, etc) Behörden ungestraft instrumentalisieren können, und uns dadurch die Kinder entfremden.

Da gemeinsame Sorgerecht für alle Eltern ist Grundvoraussetzung, um den Müttern ihre Vormachtstellung über Kinder zu entziehen und eine gleich berechtige Ausgangslage der Geschlechter (in der Konfliktsituation) zu schaffen.

Mediation ist anzubieten und darf nicht unbegründet verweigert werden.

Es braucht in der Übergangsfrist eine Ombudsstelle für Opfer von Behörden- und Mütterwillkür.

Dem Vater darf eine menschenwürdige materielle Lebensgrundlage nicht entzogen werden. Er muss das Recht haben eine neue Familie zu gründen, was de fakto bei den heutigen Alimenteforderungen bei geringem Einkommen nicht möglich ist.

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Begriffe

Verfasst von vaeterschweiz am April 28, 2008

In einigen Schriften finden wiederholt einschränkende Begriffe Verwendung.

Insbesondere ist oft und ausschliesslich von Scheidungskindern, Scheidungen etc. die Rede. Dies impliziert juristische und gesellschaftlich akzeptierte Inhalte.

Ich selbst plädiere dafür, die Trennungskinder unverheirateter Eltern nicht ausser Acht zu lassen. Ich finde es zwingend notwendig, dass dies ins Bewusstsein so mancher Vertreter von Vätern eindringt. Es ist zwar verständlich, dass, vielleicht auf Grund tradierter Familienmodelle und Vorstellungen, aus opportunistischen, oder weltanschaulichen Gründen diese Begriffe vertreten werden. Ich selbst kann mich damit wenig identifizieren, obwohl ich diesen Fortschritt begrüsse und die Arbeit dieser Organisationen schätze.

Es kann und darf nicht sein, dass wenn nun Bewegung in die „Geschichte“ kommt, erneut Minderheiten (der bereits bestehenden Minderheiten) ausgeschlossen werden in diesem Prozess der „Genesung“ und Bewusstseinsbildung für den Stand der Väter.

Ich bitte eindringlich darum, dies in allfälligen Reden, Kundgebungen und Schriften zu berücksichtigen.

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