Wo sich Väter in Sicherheit bringen können
Verfasst von vaeterschweiz am 19. Dezember 2009
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Ein mal mehr bleiben unverheiratete Väter aussen vor.
Verfasst von vaeterschweiz am 19. Dezember 2009
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Die Macht und das Recht
Verfasst von vaeterschweiz am 16. Dezember 2009
„Die Macht kann sich leicht den Anschein des Rechts geben, da sie reich genung ist, sich genügend Advokaten zu leisten.“
Georg Bernanos
Eine simple Feststellung, die sich ebenso daran zeigt wie leichtfertig hohe Behördenmitglieder mit Strafanzeigen um sich werfen, um unliebsame Gegner einzuschüchtern. Dumm ist nur, dass die Opfer solcher Schreibtischtäter die immaterielle Last zu tragen haben und dies vor allem auch dann, wenn die Auslöser solcher Strafanzeigen vor dem Richter unterliegen.
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Das moralische Prinzip
Verfasst von vaeterschweiz am 12. Dezember 2009
„Das moralische Prinzip sollte über dem juristischen stehen. Gerechtigkeit – das ist Übereinstimmung mit dem juristischen Recht.“
Solschenizyn 1990
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wenn Männer weinen
Verfasst von vaeterschweiz am 10. Dezember 2009
warum eigentlich ist es in der Schweiz undenkbar, dass Mütter auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Sie den Vätern das Besuchsrecht behindern, oder verweigern.
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Wenn Männer weinen
Verfasst von vaeterschweiz am 10. Dezember 2009
In Italien wurden Frauen zu Schmerzensgeld verurteilt, weil sie ihren geschiedenen Ehemännern den Besuch der gemeinsamen Kinder verweigert hatten. In der Schweiz wäre das undenkbar. Justiz und Sozialwesen machen es den Männern schwer.
Von Daniela Niederberger
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Sind Frauen bessere Menschen?
Verfasst von vaeterschweiz am 10. Dezember 2009
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Ist es nun Satire, Zynismus, oder schlicht behördliche Arroganz? Lesen Sie diese Glosse.
Verfasst von vaeterschweiz am 9. Dezember 2009
UP-Gesuch
Da stellt ein Mensch und Bürger ein UP-Gesuch (unentgeltliche Prozessführung) betr. eines Rekurses zur Abwendung einer ungerechtfertigten Steuererhebung. Die zuständige Amtsstelle (resp. das zuständige Rekursgericht) fordert Unterlagen zum Beweis der Prozessarmut an. Diese wurden vollumfänglich, gemäss den Angaben des Amtes übermittelt. Soweit so gut, doch nun horche wer kann!
Zu wenig Unterlagen
Es wurde entschieden, dass ein Entscheid nicht möglich sei, da die Unterlagen zu „spärlich“ (Originalton) seien. Der Mensch und Bürger ruft beim zuständigen Beamten an (Richter in eigener Sache, ein Jurist) und erkundigt sich, welche Unterlagen denn noch fehlen würden. Der Beamte sagt, darüber wolle und könne er keine Auskunft geben. Die eingereichten Unterlagen seien einfach zu „spärlich“! Obwohl der Mensch und Bürger nachweislich dargelegt hat, dass er von einer Sozialhilfeunterstützung lebt, die gemäss Skos Richtlinien berechnet und ausbezahlt werden, besteht der Beamte auf seiner „Meinung“.
Davon können Sie gar nicht leben!
Der Beamte behauptet, dass der Antrag stellende Mensch und Bürger von einer solch niederen Summe gar nicht leben könne (!) und es müssten da noch andere Einkommensquellen vorhanden sein und deswegen könne er über das UP-Gesuch nicht befinden. Ja, aber es handle sich doch um staatliche Vorgaben und Berechnungen, wonach ein Mensch und Bürger über ein zwar niederes, aber doch knapp zum Überleben reichendes Einkommen verfüge und gefälligst davon über die Runden zu kommen habe. Nun, er habe so entschieden, befindet der Beamte und verweist darauf, der Mensch und Bürger könne ja ein neues Gesuch stellen, oder sich einen Anwalt nehmen.
Irgendwie „kafkaesk“
Auf den Hinweis dieses Vorgehen sie irgendwie „kafkaesk“ und Nahe der Willkür, meint der Beamte und Richter, es sei genug gesprochen und befindet das Gespräch sei beendet.
Da wundern sich manche Beamte, weshalb sich Bürger gegen solche Schikanen auflehnen.
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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von ledigen Vätern
Verfasst von vaeterschweiz am 4. Dezember 2009
Gerichtshof stärkt Rechte von ledigen Vätern
Acht Jahre kämpfte ein lediger Vater aus Köln um das Sorgerecht für seine Tochter. Er zog dafür bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der hat entschieden: Die Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern verstößt gegen die Menschenrechtskonvention.
Zu hoffen ist, dass bald auch unser „kleiner“ Staat auf den aktuellen Stand der Diskussion gehoben werden kann: So wäre dieses neue wegweisende Urteil zumindest hinsichtlich des bevorstehenden Entscheids betr. des gemeinsamen Sorgerechts in der Schweiz zu würdigen und die Väter hierzulande nicht dazu verdingt ihre Menschenrechte in Strassburg einzufordern.
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Zur Frage der Begriffsinhalte „destruktiv, destruktives Vorgehen, destruktiver Weg“ im Zusammenhang mit einer Strafanzeige vom 26. März 2009 wegen angeblicher Nötigung der Kindsmutter durch den Kindsvater.
Verfasst von vaeterschweiz am 25. November 2009
Zur Begrifflichkeit „Destruktiv“:
In der Wahrnehmung und der Auffassung des Kindsvaters ist es z.B destruktiv, wenn eine Kindsmutter zu Ungunsten des Kindes ihre subjektiven eigentümlichen Ängste und Befürchtungen von einer angeblichen Gewaltbereitschaft (bis hin zu einem möglichen Tötungsverdacht), sowie Entführungsbereitschaft und weiterer, in ähnlicher Stossrichtung abzielender Vorhaltungen, die nicht aus einem tatsächlichen Verhalten des Kindsvaters abgeleitet werden können, an verantwortliche Behörden äussert, um damit, wie anzunehmen ist, eine Besuchs- und Kontaktbehinderung (oder Einschränkung, abweichend von dem normalerweise Üblichen) durchzusetzen, in der Hoffnung damit dem Kindsvater (und nebenbei seiner neuen Lebenspartnerin) die Möglichkeit zu nehmen mit dem Kind eine angemessene, den allseitigen Bedürfnissen gerecht werdende Beziehung, aufbauen zu können.
„So kann z.B. bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls – z.B. bei häuslicher Gewalt -ein begleitetes Besuchsrecht verfügt werden.“ (Zitat aus externen amtlichen Schriften).
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