Offener Brief an Herr Fritschi, Regierungsstatthalter Amt Seftigen (und künftig in Thun?
Ihre Schriften, die Sie unaufgefordert an verschiedene Adressaten zugestellt haben („verdeckte“ Gefährdungsmeldung?), beinhalten unwahre Rundumschläge gegen das Ansehen meiner Person. Entsprechende Rechtsmittel habe ich dagegen eingereicht.
Heute möchte ich Ihnen jedoch eine Frage zu Ihrer Ausdrucksweise stellen, die Sie als Amtsperson mit der Ihnen zustehenden Machtbefugnis zum Schaden von „Mitbürgern“, zu pflegen scheinen.
Ihr Feststellung, „Herr Hoffmann hat im Jahr 2002 eine Krankenschwester geschwängert“, lässt bei mir verschiedene Vermutungen zu, die ich nicht abschliessend zu beantworten weiss. Vielleicht können Sie mir dabei helfen Klarheit in die Sache zu bringen und Sie besser zu verstehen.
Vorweg aber möchte ich festhalten, dass der „Tatbestand“ der Schwängerung bereits im Jahr 2001 erfüllt wurde, wonach gemäss meinen Feststellungen, diese Krankenschwester genau dann Ihre fruchtbaren Tage hatte, als sie mir versicherte „es könne nichts passieren“ und „sie würde mich nie belangen dafür“. Doch dies alles ist heute nicht mehr relevant. Die von Ihnen „beschützte“ Krankenschwester ist augenscheinlich zum Opfer eines Hochbauzeichners geworden – damals angestellt im Status eines Architekten.
Man könnte also demzufolge den Tatbestand der „Schwängerung“ auch anders bezeichnen: „Frau xxx hat sich im Jahr 2002 von einem Hochbauzeichner schwängern lassen“.
Oder gar: „Eine Krankenschwester wurde ohne das Einverständnis von Herr Hoffmann schwanger“.
Ach und übrigens, als Zwischenfrage sei gestattet: „Hat sich Ihre Frau von einem Juristen schwängern lassen?“
Bitte verstehen Sie letztere Frage nicht als querulatorisch. Ich versuche nur Ihre Motivation, wie Sie Sachverhalte darzustellen wissen, dass es den Augenschein machen soll, Herr Hoffmann sei in gewissem Sinne von Anfang an (und bis heute) „der Täter“ gewesen. Subjekt und Objekt lassen sich ja sehr leicht zueinander in Beziehung setzen.
Wie dem auch sei. Da Frau xxx anscheinend mit Ihnen direkt, oder via die VB-Seftigen korrespondiert, was mir im Übrigen seit langem bekannt ist, so es trotzdem erstaunt wie mich Ihre Schreibweise und die falsche Darstellung von Sachverhalten stets von neuem irritiert. Sicher wäre es interessant diese Irritationen psychologisch abklären zu lassen. Nur leider gilt eine solche „Irritation“ in Fachkreisen nicht als abklärungswürdig, schon gar nicht bei der Krankenkasse.
Die verbale Gratwanderung in Ihrer Aussage: „Herr Hoffmann lehne die ihm empfohlene psychologische Hilfe ab“ ist in diesem Kontext besonders erwähnenswert. Wer hat denn empfohlen? Sie etwa? Ich frage mich schon seit geraumer Zeit, ob wir in diesem Graubereich der Machtbefugnisse von Amtspersonen in ev. frühere oder zeitgenössische Ostblock, resp. sozialistische Methodik verfallen könnten (die Methodik des Faschismus möchte ich nicht erneut aufgreifen). Nun ich weiss natürlich mittlerweile, dass Sie der SVP nahestehen, auch wenn sie ein FDPler sind. Ich vermute, eben dass tradierte Vorstellungen im Familienrecht und starre Strukturen in der Politlandschaft, wo der (Mit-) Bürger sich gefälligst unterzuordnen hat, eher Ihren Auffassungen entspricht, als emanzipatorische Bestrebungen und Inhalte der Männer- und Väterbewegung. Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie selbst gegen das zur Diskussion stehende gemeinsame Sorgerecht plädieren werden.
Nun ich schweife ab. Angesichts des zur Wahl stehenden Amtes des Regierungsstatthalter in Thun, muss ich vielleicht künftig weitere unerfreuliche „Taten“ Ihrerseits befürchten, zumal Sie ja zumindest ad Interim bis Ende 2009 diese Amt besetzen werden.
Ich hoffe doch sehr, dass es Kreise gibt, die Ihre Wahl zu verhindern wissen. Ich zumindest werde mich mit meinen geringen Kräften dafür einsetzen.
„Ach, jetzt habe ich ob all der Diskurse gar die eigentliche Frage vergessen.“
IG Väter Schweiz, Pius Hoffmann, 24. März 2009
